- Zu erwartende Auswirkungen der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus auf den Landkreis Nürnberger Land (z.B. Makulatur der LEP Mindestabstände, etc.
- Notwendigkeit eines landkreisübergreifenden Maßnahmenpaketes zur Vermeidung der „medizinischen“ Betroffenheit der Wohnbevölkerung bei der Korridorfindung der Juraleitung P53 durch den Netzbetreiber TenneT
- Unterstützung für eine LEP-Muss-Mindestabstandsregelung (Vorbild Niedersachsen), da TenneT nur bei Auflage durch die Raumordnungsbehörde wohnbevölkerungs-verträglich plant (Selbstauskunft TenneT).
- Gemeinsame Resolution der Städte und Landkreise entlang der Wechselstromleitung P53 („Juraleitung“) für die Priorität der beiden Schutzgüter Mensch & Natur im Netzausbau u.a.
- Flankierende Unterstützung durch die Land- und Stadträte bei unseren Eingaben an MdLs, MdBs, Bundesnetzagentur, Bundeswirtschaftsministerium und Bundespräsidialamt sowie Landesministerien und -behörden.
eine gleichgültige Haltung kommt dem Sankt-Florian-Prinzip gleich.
Fakt ist, dass eine Korridorfindung mit der medizinischen Betroffenheit von null den möglichst frühzeitigen richtungsweisenden Input aus allen betroffenen Landkreisen verbunden mit einem starken öffentlichen Signal benötigt. Anderenfalls wird es bei kleinräumigen Optimierungen bleiben mit bereits abzusehender Kreis- und Gemeindespaltung, da es bei konventioneller Trassenplanungsmethodik neben wenigen Gewinnern auch viele Verlierer bei der Wohnbevölkerung geben wird.
Die Aufrüstung der P53 ist und bleibt in erster Linie ein Renditeobjekt, wofür wir unsere
Gesundheit und die unserer Kinder durch fahrlässiges Unterschreiten der
Mindestabstände nicht opfern werden.
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