- Welche medizinischen Empfehlungen spricht die Wissenschaft beim Stromnetzausbau aus?
- Haben wir das gleiche Verständnis über die gängigen Begriffe im Stromnetzausbau?
- Was sind die maßgeblichen Einflussgrößen und Methoden in der Raumordnung – nach LEP und nach NABEG?
- Welchen (vermeidbaren) Konflikten ist die Raumordnungsbehörde ausgesetzt?
- Welchen (vermeidbaren) verfahrenstechnischen Risiken ist die Wohnbevölkerung in der Raumordnung ausgesetzt?
Der Termin wurde von Dr. Stephan Albert vom Wirtschaftsministerium aus dem Referat Raumordnung initiiert.
Wir erhielten interessante Antworten, die wir uns vor Veröffentlichung nochmal schriftlich bestätigen lassen wollen.
Man befragte uns auch nach den "Knackpunkten" an den Tage vorher veröffentlichten Trassenverlaufsvorschlägen von TenneT. Wir anerkannten, dass inzwischen durchaus ersichtlich sei, dass TenneT sich bemühen würde die 400/200m-Mindestabstände nach LEP einzuhalten, es aber noch an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf gäbe, wir aber noch nicht die Zeit hatten die Pläne im Detail zu analysieren.
Der offensichtlichste Knackpunkt sei die Untätigkeit beim Raitersaicher
Umspannwerk, was man unmöglich so lassen könne. Das sei ein Angriff auf die
grundgesetzlich geschützte körperliche Unversehrtheit (Art. 2). Seitens der Raumordnungsbehörde wurde Verständnis für diesen Standpunkt signalisiert.
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