Bin ich schon draußen oder noch drin?

Während unserer Analyse der Trassenverlaufsalternativen, die vor kurzem vom Netzbetreiber TenneT für die Juraleitung P53 vorgestellt wurden, identifizierten wir mehrere kleine Ortschaften, bei denen aus unserer Sicht irrtümlich lediglich der 200m-Mindestabstand lt. bayerischen Landesentwicklungsplan (LEP) zwischen Wohnbevölkerung und Höchstspannungsleitung eingehalten wurden, wenngleich 400 m ebenfalls problemlos zu realisieren gewesen wäre. Grund genug nochmal in München  beim Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Referat Raumordnung nachzufragen. 

Wir erhielten die folgende schriftliche Antwort:

 

"Innen- und Außenbereich sind feste Begriffe des Baurechts, die wir hier voll nutzen. Eine eigene landesplanerische Definition liegt nicht vor. Ich empfehle daher Wikipedia, dort sind die Begriffe m.E. gut nachvollziehbar erläutert. Kurz gesagt bedarf es also keines Bebauungsplans für den Innenbereich, sondern jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, gehört zum Innenbereich." 

Wer es etwas detaillierter will, kann dem Vorschlag des Ministeriums folgen und bei Wikipedia oder direkt im Baugesetzbuch nachschlagen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Innenbereich

 

https://dejure.org/gesetze/BauGB/34.html

 

Wir erstellen gerade ausgehend von Raitersaich bis nach Dietfurt eine Übersicht von kritischen Punkten, die wir sowohl dem Ministerium als auch dem Netzbetreiber TenneT vorlegen werden. Das Ministerium und die Raumordnungsbehörden baten uns um die aus unserer Sicht kritischen Knackpunkte der aktuell vorgelegten Pläne ihnen mitzuteilen.

 

Wir erwarten von TenneT, dass in der Planung noch so mancher Außen- in einen Innenbereich umgewidmet und dadurch der Mindestabstand von 200 m auf 400 m nachträglich erhöhen wird. Wir werden die aus unserer Sicht an mehreren Stellen fehlerhaft angewandten LEP-Mindestabstände auch bei den Landratsämtern problematisieren. 

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