Mal abgesehen davon, dass es endlich mehr Details zu den Umspannwerken gab und man bei genauer Analyse feststellen wird, dass an vielen Stellen die Leitungsvarianten im Vergleich zum Vorjahr wieder näher an die Wohnbevölkerung heranrückten, war der Mehrwert für die Teilnehmer von der BI-Allianz P53 mangels Diskussionsmöglichkeit gering.
Es zeigte sich somit, dass Informationsaustausch nicht zwangsläufig mit Dialog gleichzusetzen ist. Wir hoffen wieder auf die analoge Form des planungsbegleitenden Forums wie in 2019. Argumentation von Angesicht zu Angesicht.
Wir kritisieren an der Veranstaltungsmethode die fehlende Möglichkeit aktiv eine Diskussion mit TenneT und dem zuständigen Planer sowie den kommunalen Vertretern zu führen. Sicherlich war die gewählte Form sowohl dem pandemischen Kontext als auch dem streng getakteten Zeitplan geschuldet. Waren es aber auch Bedenken den Unmut mancher Gemeinden nicht Herr zu werden?
Zum Thema Erdkabel fiel den Teilnehmern auf, dass TenneT mind. 50-70m Abstand zur Wohnbevölkerung einhalten will. Unsere begründbare Forderung lautet 100m.
Ob tatsächlich die südlichen Gemeinden von Schwabach durch die neue Trassenplanung betroffen sein werden ist in diesem Planungsstadium nach wie vor nicht ausgemacht. Genauso denkbar ist zunächst durch neue Betroffenheit von ganz anderen tiefgreifenden Plänen abzulenken und sich dadurch etwas Zeit zu verschaffen, bevor noch mehr (städtische) Bürger sich gegen die Nichteinhaltung von Mindestabständen oder gar die komplette Aufrüstung der Juraleitung erheben.
Deutlich wahrnehmbar war dahingegen der stete Hinweis auf den Vorrang der Freileitung und dass das Erdkabel nur dann zum Einsatz käme, wenn der Mindestabstand von 400 m nicht eingehalten werden könne. Grundsätzlich käme an der gesamten 160 km langen Strecke maximal an 2-3 Abschnitten von mind. 2 km bis max. 6 km zum Einsatz. Welche sind noch nicht ausgemacht bzw. werden noch ohne gesetzliche Grundlage nicht öffentlich diskutiert. Die BI-Allianz P53 erwartet erst in Q4/2020 eine Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), in selbigen ist die Juraleitung bislang als reine Freileitung projektiert.
Kritisch empfanden wir jedoch die Aussage, dass im Bereich Ludersheim/Altdorf der Wohnumfeldschutz eingeschränkt ist bzw. nicht existiert, würde man die Juraleitung mit der Autobahn (analog dem Bündelungsgebot) „bündeln“. Die „Vorprägung“ durch die Autobahn reduziere also den Wohnumfeldschutz. Mit anderen amoralischen Worten: „Bei denen ist es dann auch schon wurscht!“
Auffällig war in dem Webinar für einen bestimmten Streckenabschnitt, dass der zuständige TenneT-Mitarbeiter sehr einseitig stets auf die sog. „Vorprägung“ verwies und andere Planungsgrundsätze dabei nicht erwähnte. Der Vorwurf der Einseitigkeit liegt darin begründet, dass es bis dato keinen Vorrang einzelner Planungsgrundsätze der Raumordnung gibt. Es herrscht bislang grundsätzlich Gleichrangigkeit. Somit wurde den Zuhörern der falschen Eindruck vermittelt, dass TenneT alternativlos sich an dem „vorprägenden“ Bestandsverlauf zu orientieren habe.
Der sog. „Vorbelastungsgrundsatz“ ist selbstredend existent, jedoch gleichrangig neben anderen Grundsätzen des Bündelungsgebotes und dem Wohnumfeldschutz und unterliegt zudem noch Ermessenspielräumen der raumordnenden Behörde. Die BI-Allianz P53 behält sich vor bei TenneT Beschwerde gegen die öffentlich-einseitige Darstellung durch diesen Mitarbeiter einzulegen. Bereits letztes Jahr fiel uns die gehäufte und nach unserem Dafürhalten unausgewogene Nutzung dieses "raumordnenden" Begriffes auf.