Sowohl zu Höchstspannungsleitungen als auch zu Erdverkabelungen sollen Mindestabstände künftig als verpflichtendes Ziel festgelegt werden.
Dieses Anliegen der Stadt Nürnberg unterstützt jetzt auch der Bayerische Städtetag, der diese Forderung in die anstehende Novellierung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) einbringen wird.
Wir baten die Stadt Nürnberg um Präzisierung der Aussage, die sie in ihrer unten veröffentlichten Aussage getroffen hat. Es wurde uns versichert, dass Höchstspannungsleitungen nach der Neuregelung künftig zwingend einen Abstand von mindestes 400 Metern zu Wohngebäuden im Innenbereich und 200 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich (sowie 400 Metern zu besonders schutzwürdigen Gebäuden wie z.B. Schulen, Krankenhäusern) einhalten müssen.
Die BI-Allianz P53 setzt sich dafür ein, dass auch für Wohngebäude im sog. Außenbereich (= Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebau-ungsplans liegen) 400 m Mindestabstand zu Höchstspannungs-Freileitungen und 100 m Mindestabstand zu Höchstspannungs-Erdkabeln Anwendung finden.
Entgegen der in den sozialen Medien von bekannten Fundamentalkritikern bereits wieder geübte Kritik, begrüßen wir außerordentlich, dass unsere Forderung nach verbindlichen Mindestabständen für Höchstspannungsfrei- und -erdleitungen nun auch von der Kommunalpolitik ernst genommen wurde und diese konsequent die entsprechende Novellierung des bayerischen Landesentwicklungspro-grammes (LEP) fordert.
Gerade weil man sich nicht darauf verlassen kann, dass Fundamentalkritik ihr Ziel erreicht, müssen frühzeitig sämtliche Maßnahmen der konkreten medizinischen Gefahrenabwehr für die Wohnbevölkerung und besonders schützenswerter Naturschutzgüter ergriffen worden sein.
» Man kann Prinzipien
aufstellen
wie Wegweiser oder
wie Galgen.«
Hans Kaspar
Wer taktisch unklug alles auf eine Karte setzt, darf sich nicht wundern, wenn er am Ende alles verliert.