23.08.2017: Antwort von Ministerialrat Dr. Ing. Martin Elsberger auf unser Anschreiben vom 29.06.2017
Herr Dr. Elsberger nimmt zu mehreren, aber nicht zu allen unserer Punkte Stellung. Neu ist sein Hinweis, dass die gewählte Masthöhe u.a. auch von der möglichen Mitnahme einer 110 kV-Leitung abhängt. Er geht in seiner Antwort leider nicht auf die möglichen Verlierer des Ersatzneubaus ein (Stichwort: Gemeindespaltung) und bewertet die "Optimierung" des Leitungsverlaufes ausschließlich positiv, selbst wenn dabei die im LEP künftig geltenden Mindestabstände unterlaufen werden. Er weist ferner darauf hin, dass im LEP nicht vorrangig Gesundheit, sondern Wohnumfeldqualität und kommunale Entwicklungsmöglichkeiten im Fokus stehen. Leider geht er nicht auf die international unterschiedlichen Strahlungsgrenzwerte ein und sichert zu, dass der deutsche Grenzwert in Praxis bei deutlich geringeren Abständen als 400 m weit unterschritten wird. Die LEP-Abstandsregel ist leider kein Mindestabstand sondern lediglich ein Grundsatz, von dem auch (wie von uns befürchtet) abgewichen werden darf.
BI-Ezelsdorf_2017-08-23_Antwort von Dr.
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