„Humanität besteht darin, dass niemals ein Mensch
einem Zweck geopfert wird.“
Albert Schweitzer
Die BI-Allianz P53 reichte die folgende Petition mit Posteingangsdatum 19.12.2019 beim Bayerischen Landtag ein.
Wir erhielten am 23.12.2019 eine Mail von der Leiterin des Büros des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Referat P II Ausschüsse, Kommissionen) beim Landtagsamt des Bayerischen Landtages mit folgendem Wortlaut:
"Ihre Eingaben haben wir erhalten. Zu Ihrem Vorbringen haben wir eine Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung angefordert. Sobald uns diese vorliegt, wird der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung über die Eingabe auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen Beschluss fassen. Die dafür notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie deshalb um Geduld.
Der Ausschuss berät grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Er kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, sofern Sie dies beantragen oder es aus anderen Gründen angezeigt erscheint. Über den voraussichtlichen Sitzungstermin werden wir Sie informieren. Diese
Terminbenachrichtigung können wir aufgrund der parlamentarischen Abläufe jedoch
erst in der Vorwoche der Sitzung versenden. Sobald das Beratungsergebnis
vorliegt, werden wir es Ihnen schriftlich mitteilen."
Mit Schreiben des Landtagsamtes vom 25.05.2020 wurde uns mitgeteilt, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung die Petition in der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2020 "aufgrund der Erklärung der Staatsregierung als erledigt" betrachtet.
In den Augen des entsetzten Zuschauers, der aufmerksam die öffentliche Wirtschaftsausschusssitzung im Bayerischen Landtag via Online-Stream verfolgen durfte, war das ein unrühmlicher Umgang der beiden Landtagsabgeordneten Alexander König (CSU) und Martin Stümpfig (Bündnis 90/Die Grünen) mit der Landtagspetition der BI-Allianz P53. Anders kann man einen Kommentar zum Petitionsresultat nicht beginnen.
Das Ergebnis ist nicht überraschend – kann es auch nicht sein, wenn die Legislative (aus Mangel an Argumenten?) sich weigert über Änderungen im Landesrecht zu debattieren und sich reflexartig in der Stellungnahme der Exekutive flüchtet.
Entschuldigen Sie bitte, das entspricht der subjektiven Wahrnehmung, wenn man das Procedere live verfolgt hat.
Die Exekutive ist selbstverständlich gezwungen, ausschließlich mit dem „geltenden Recht“ zu argumentieren. Insofern hat die Exekutive alles richtig gemacht. Als Vertreter der Exekutive hätten wir exakt genauso argumentiert; argumentieren müssen. Die Handlungsweise der beiden Abgeordneten geht aber am Ziel des Petitionswesens vorbei.
Die von der Exekutive vorgetragenen Regelungen kennen wir ins Detail bereits seit Jahren. Wir danken für die Wiederholung völlig bekannter juristischer Tatbestände. Es ging uns aber gerade nicht um eine Vorlesung oder einem juristischen Repetitorium der Exekutive, sondern um die Diskussion der parlamentarischen Legislative über einen von uns identifizierten und artikulierten Änderungsbedarf der für die Exekutive maßgeblichen Richtlinien. Diese Debatte hat nicht stattgefunden.
Die mäßige Präsentation des Petitionsinhaltes wirkte auf den Zuschauer nicht wie ein Glanzstück der beiden Ausnahmepolitiker, es ähnelte vielmehr einer Themaverfehlung oder dem zwanghaften Versuch die Inhalte gerade keiner öffentlichen Debatte zuzuführen. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit - es war bereits Nachmittag - war dies auch verständlich.
Wir erwarten natürlich nicht, dass jeder Petition recht gegeben wird – wird sind nicht naiv.
Wir erwarten aber, nein, es steht dem bayerischen Bürger zu, dass sich bayerische Landtagsabgeordnete mit den in einer Petition enthaltenen Vorschlägen inhaltlich und „konstruktiv“ im Meinungsaustausch mit ihren Abgeordnetenkollegen auseinandersetzen und in der Debatte herausarbeiten, ob bestehende Gesetze verbessert werden können. Das ist der Kern des Ausschusswesens.
Wir haben kein Problem damit eine Niederlage einzustecken, vorausgesetzt es hat eine sachliche Auseinandersetzung unter den Landtagsabgeordneten gegeben. Diese hat erkennbar so nicht stattgefunden.
In den Augen eines akademisch und auch politisch gebildeten Zuschauers wirkte es vielmehr als ein Beispiel des unrühmlichen Umgangs mit bürgerlichen Engagement. Fühlt sich der Wähler nicht mehr ernstgenommen, wird er das System auch nicht mehr respektieren.
Wir sehen nur noch den Ausweg in der öffentlichen Kritik an diesem Systemgebaren und der exkulpierenden Neigung unbequeme Fragestellungen an die Exekutive „outzusourcen“.
Es ist die Überzeugung, dass Politik auch von den Bürgern betrieben werden muss.
Wir sind der Souverän, der sich mit Fehlentwicklungen nicht abfindet, sondern auf diese hinweist und seinen konstruktiven Beitrag zu deren Korrektur leistet.
Ein Parlament schafft sich ab. Hurra, es lebe die Exekutive!
BI-Allianz P53
c/o Markus Reuter
Zur Schwärz 19
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+49 151 626 206 74
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