In den unten aufgeführten Unterkapiteln veröffentlichen wir die
Alle Dokumente wurden am 01. Juli 2022 online veröffentlicht.
Die Originaldokumente der jeweiligen landesplanerischen Beurteilung pro Bezirk geben ausführlich Zeugnis von den Beurteilungskriterien, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens angewendet wurden. Eine erste Sichtung der Originaldokumente bestätigt den Wert, auch diese durchzulesen, um die Argumentationslogik der Exekutive in Gänze nachvollziehen zu können. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich bei der landesplanerischen Beurteilung zunächst um eine fachbehördliches Gutachten handelt.
Wir werden nach ausführlicher Analyse das nun veröffentlichte Ergebnis des Raumordnungsverfahrens würdig kommentieren.
Vorab ein paar Anmerkungen - wichtig war und bleibt für die BI-Allianz P53:
Als nächstes wird der Netzbetreiber TenneT den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens stellen. Darin werden dann alle eigentumsrechtlichen Fragestellungen und Aspekte der konkreten technischen Ausführung behandelt. Erst mit einem finalen Planfeststellungsbeschluss ist die Feinplanung des Projektes abgeschlossen und beendet rechtskräftig das Planfeststellungsverfahren und die Baugenehmigung wird erteilt.
Für uns ist das Ringen um den abschnittsweisen Einsatz moderner innovativer sowohl natur- und landschafts- als auch wohnbevölkerungskompatiblerer Leitungstechnologien für Frei- und Erdleitung nicht beendet, sondern fängt gerade im Planfeststellungsverfahren erst richtig an.
Nach einer aktuellen Online-Kommentierung der Geschäftsführung von TenneT zum Ende des Raumordnungsverfahren wird mit der Fertigstellung der neuen Juraleitung im Jahr 2030 gerechnet.
„Um die Feinplanung der Juraleitung zügig zu beantragen und das Projekt pünktlich bis 2030 in Betrieb nehmen zu können, sind wir auf die konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Beteiligten angewiesen. Dafür bieten wir umfassende Dialogangebote an.“ In der Veröffentlichung wird ergänzt, dass diese noch im Juli 2022 beginnen sollen.
Mittelfranken | Ansbach
Die Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/am2022-024/
Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:
Oberpfalz | Regensburg
Die Pressemitteilung der Regierung der Oberpfalz kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:
Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:
Niederbayern| Landshut
Die Pressemitteilung der Regierung von Niederbayern kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:
https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/00644/index.html
Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:
Oberbayern| München
Die Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/presse/archiv/2022/pm-052/index.html
Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:
Das Manteldokument kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:
Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:
Mittelfranken | Ansbach
Oberpfalz | Regensburg
Niederbayern | Landshut
Oberbayern | München
BI-Allianz P53
c/o Markus Reuter
Zur Schwärz 19
90559 Burgthann/Ezelsdorf
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