Wir kritisieren nicht das grundsätzlich mit diesem Gesetz verfolgte Ziel, aber dessen Ausführung.
Wir fordern analoge Bürgerbeteiligungsformate in der Netzplanung mit diesem Gesetz nicht auszuhöhlen, sondern vielmehr diese der pandemischen Situation intelligent anzupassen.
Ferner fordern wir die Umwandlung der darin enthaltenen Kann- in Mussbestimmungen, da anderenfalls selbst digitale Bürgerbeteiligungsformate keinen Mindeststandard mehr darstellen, sondern in Abhängigkeit von Ermessenspielräumen zur Disposition stehen.
Der Mangel an verpflichtenden analogen sowie die frei disponierbaren digitalen Bürgerbeteiligungsformate sind eines demokratischen Gemeinwesens mit ausgeprägter Bürgerorientierung unwürdig. Der Staat hat Exklusion aufgrund individueller Benachteiligung nicht auch noch durch digitale Exklusivität zu fördern, sondern durch alternative analoge Möglichkeiten im Rahmen seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auszugleichen.
Anderenfalls muss dem Gesetzgeber unterstellt werden, dass es ihm weniger um die Planungssicherung, als vielmehr der Netzausbaubeschleunigung unter gleichzeitiger Aushöhlung von Bürgerbeteiligungsrechten geht.
Es gibt nach wie vor viele Menschen in unserer Republik, die entweder aus finanziellen Gründen, alters-, gesundheits- oder know-how-bedingt nach wie vor auf analoge Teilhabe an gesellschaftlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen angewiesen sind. In manchen Regionen ist eine digitale Beteiligungsform aus technischen Gründen noch nicht einmal gegeben.
Der analoge Beteiligungsbedarf wird angesichts der intensiven Nutzung moderner, digitaler Beteiligungstechnologien ohnehin in Zukunft geringer ausfallen, so dass es für Netzbetreiber und die Kommunen problemlos möglich sein wird, auch unter pandemischen Hygienezwängen analoge Informations- und Meinungsaustauschformate anzubieten (z.B. Unterlagenversand durch Netzbetreiber, Outdoor-Schaukästen vor den Rathäusern, Postwurfsendungen und Flyer durch den Netzbetreiber, Erläuterungen in Gemeindeblättern, Zeitungsanzeigen, limitierte gleichzeitige Besucherzahl in Show- und Discussion-Rooms in den Gemeindehäusern, Telefon-Hotline, etc.).
Wer es wirklich will, wird auch analoge Beteiligungsformate anbieten können!
Angesichts der drastischen Lockerung der pandemischen Hygienevorschriften, die in vielen Bundesländern in den letzten Wochen erlassen wurde (z.B. Freibäder-, Biergärten- und Gastronomieerlass, etc.), scheint die Aufhebung analoger Beteiligungsformate völlig überzogen und wenige Wochen nach Erlass des Planungssicherungsgesetzes bereits völlig aus der Zeit gefallen zu sein.
Die obige Stellungnahme fand Eingang in Punkt 4.3 unserer Bundestagspetition.
Im folgenden zum Selbststudium der Gesetzesentwurf und Beschlussvorlage zum Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zum Downloaden.
BI-Allianz P53
c/o Markus Reuter
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