Herr Staatsminister Hubert Aiwanger teilt grundsätzlich die Bedenken großer Teile der Bevölkerung hinsichtlich eines überdimensionierten Netzausbaus. Die Wurzeln des Netzausbaus der Juraleitung liegen tiefer und noch vor seiner Ressortübernahme. Insofern kann man ihm die nach wie vor uneindeutige Antwort zum Bedarf der Aufrüstung der Juraleitung (noch) nicht anlasten.
Nichtsdestotrotz erwarten wir von der BI-Allianz P53, dass bereits aus rein bayerischen Interessen die Bedarfsfrage der Juraleitung ein für allemal wissenschaftlich und unabhängig geklärt werden muss. Schließlich handelt es sich um einen rein innerbayerischen Leitungsverlauf. Wir fordern die Beauftragung einer solchen wissenschaftlich-unabhängigen Analyse durch den Bayerischen Landtag. Je länger die Klärung aufgeschoben wird, desto tiefer wird der Graben innerhalb der Bevölkerung. Das kann nicht das Ziel der Landesregierung sein.
Insofern erwarten wir von Staatsminister Hubert Aiwanger, dass er die Forderung nach Überprüfung des Aufrüstungsbedarfes der Juraleitung unterstützt und sich nicht übereilt durch die Formel "Bundesrecht bricht Landesrecht" davon abbringen lässt.
Leider lässt die bisherige Korrespondenz inzwischen erkennen, wohin die Reise gehen wird.
Bereits mit dieser Stellungnahme bestätigt Staatsminister die Optimierung von Bestandsleitungen. Bei der Juraleitung handelt es sich um eine 80 Jahre alte Bestandsleitung. Spätestens seit Oktober 2019 konnte man also davon ausgehen, dass sich an der gesetzlich geplanten Aufrüstung der Juraleitung nichts mehr ändern wird.
Hinsichtlich der immensen Erhöhung der Stromstärke halten wir dennoch an unserer Forderung fest, dass der Bayerische Landtag die unabhängige wissenschaftliche Überprüfung des Ausbaubedarfes der Juraleitung beauftragt - unabhängig von der Stellungnahme des Staatsministers Hubert Aiwanger.
Hier ein neuartiges Kompaktmastdesign des deutschen Netzbetreibers 50Hertz bei dem die Leiterseile nicht durchhängen, sondern straff gespannt werden. Die Masthöhe beträgt hier 32-36m (50Hertz), anstatt 55-65m (TenneT). Die Trassenbreite ist auch deutlich schmäler mit 55-60m anstatt 72 m.
Im Falle der bestätigten Aufrüstung der Juraleitung muss eine breite Debatte über das Mastdesign angestoßen werden - auch mit der Wohnbevölkerung, die schließlich damit die nächsten Jahrzehnte zu leben hat. Die Entscheidung über das Mastdesign wollen wir nicht dem Netzbetreiber überlassen.
Hier die niederländische Variante eines Kompaktmastes von TenneT.
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