Risiko Gesundheit

Massive Stromstärkenerhöhung zwingt zur Einhaltung von Mindestabständen - auch bei Erdverkabelung

Wir Bürger Bayerns, die der aktuellen und nachfolgenden Generation, erwarten die ernst gemeinte Fürsorge und staatliche Rücksichtnahme auf Gesundheits- und Vermögensschäden, die durch geplante Maßnahmen in die energiewirtschaftliche Infrastruktur verursacht werden. 

Stromstärkenerhöhung

Die elektrische Leistung erhöht sich bei der P53 lt. Übertragungsnetzbetreiber TenneT um den Faktor 10,36.

Dies führt wiederum zur einer Versechsfachung der Stromstärke. Pro Stromkreis sollen 3.600 Ampere transportiert werden können. Ein Strommast führt 2 Stromkreise. Vor kurzem wurde die Amperezahl für die Juraleitung auf den neuesten "Stand der Technik" mit 4.000 Ampere angehoben. Wir wissen nicht, was bis zum Baubeginn der dann gültige Stand der Technik sein wird.

Im folgenden die Berechnung des Stromstärkenzuwachses auf Basis der uns von TenneT mitgeteilten Kapazitätserhöhung (P) mit dem Faktor 10,36, der sich angesichts der anvisierten 4.000 Ampere zwischenzeitlich auch bereits überholt haben dürfte

 Elektrische Leistung = Spannung x Stromstärke

P = U × I à I = P / U à ΔI = ΔP/ΔU à ΔI = 10,36 / (380/220) = 6 

Der Stromstärkenzuwachs um den Faktor 6 führt zu einer deutlichen Erhöhung der

gesundheitlich maßgeblichen Magnetflussdichte. 

Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz

Das ECOLOG-Institut ermittelte im Auftrag des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den durchschnittlichen Wert zivilisatorischer Hintergrundbelastung mit 0,1 μT magnetische Flussdichte. Dieser Vorsorgewert sollte nach Empfehlung des BfS am Wohnort der Bevölkerung nach obiger Aussage "nicht wesentlich" überschritten werden.

 

Über das "Maß" der zulässigen "unwesentlichen" Überschreitung kann man jetzt natürlich vortrefflich streiten, aber die Zielrichtung ist damit dennoch durch das BfS eindeutig vorgegeben.

Jenseits dieses Wertes gibt es Nach- und Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen und biologischen Effekte (siehe Balkendiagramm unten).

Das Nutzungsrecht der obigen Graphik wurde vom ECOLOG-Institut, Hannover explizit erteilt. Die Graphik wurde der folgenden Publikation "EMF-Handbuch - Elektromagnetische Felder: Quellen, Risiken, Schutz", Seite 20 des ECOLOG-Institutes, Hannover entnommen.

Da in unserer Region mehrere Hoch- und Höchstspannungsleitungen verlaufen, erfordert die regionale Konzentration mehrerer Leitungen sowie deren Aufrüstung erst recht die

konsequente großräumige (gemeindeübergreifende) Einhaltung von Abstandsregeln

und nicht umgekehrt.

Mindestabstand bei Freileitung & Erdkabel

Vgl. ECOLOG_2010_Forschungsbericht, BfS_2010_3608S03011.pdf, Link vom 02.03.2019, 16:40 Uhr.

Das Diagramm zeigt den Strahlungsverlauf von Freileitungen im Vergleich zur Erdverkabelung. Das Magnetfeld ist bei Erdverkabelung zwar schmaler, aber erreicht den gesundheitlich unbedenklichen Grenzwert von 0,1 µT erst nach ca. 100 m. Analog zu Freileitungen ist auch bei Erdkabel ein Mindestabstand zwingend einzuhalten.

Auch wenn der magnetische Strahlungsverlauf eines Erdkabels deutlich schneller mit zunehmender Distanz zur Stromleitung abnimmt, ist unmittelbar über dem Erdkabel die magnetische Strahlendosis 2-3 mal höher als unter einer vergleichbaren Freileitung. Dies ist in obiger Graphik aufgrund ihrer logarithmischen Skalierung schwer ablesbar, wurde aber vom Netzbetreiber TenneT im Rahmen seiner Online-Informationsveranstaltungen im Sommer 2020 bestätigt.

Das bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) weist in dieser Hinsicht aktuell noch eine Regelungslücke auf, da es zwar den Mindestabstand von 400 m bei Freileitungen, jedoch bislang keinen Mindestabstand für Erdverkabelung vorsieht. 

Minimierungspotentiale

Vgl. ECOLOG_2010_Forschungsbericht, BfS_2010_3608S03011.pdf, Link vom 02.03.2019, 16:40 Uhr.

In obiger Grafik errechnete das ECOLOG-Institut verschiedene Strahlungsverläufe, die nach Aussage des Studienberichtes sehr gut mit echten Messwerten korrelieren. Die maximale Stromstärke beträgt bei diesem Modell lediglich 2.760 Ampere.

 

Die oberen drei Strahlungsverläufe errechnen sich mit maximaler Netzlast (=Kapazität), dem grünen Verlauf wurden lediglich 25% Netzlast zugrunde gelegt.

 

Die oberen drei Verläufe bestätigen die Wirkung sogenannter technischer Minimierungsmaßnahmen, die der Übertragungsnetzbetreiber bei einem Leitungsstandort > 400 m von der Wohnbevölkerung durchführen "kann", bei Unterschreitung der 400m-Linie analog 26. BImSchVVwV (2016) durchführen "muss".

 

Interessant an diesem Rechenmodell ist, dass bei ca. 400 m Abstand zur Stromleitung der vom Bundesamt für Strahlenschutz empfohlene Vorsorgewert von 0,1 μT erreicht wird. 

 

Unsere Forderung nach Einhaltung der 400 m Mindestabstand begründen wir somit nicht nur mit deren Nennung im bayerischen LEP, sondern auch mit eindeutigen wissenschaftlichen Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz und einem namhaften Forschungsinstitut, dem ECOLOG-Institut. 

Modellierter Soll-Ist-Vergleich

In Rücksprache mit dem ECOLOG-Institut ist in Anlehnung an die oben dargestellten Strahlungsverläufe die unten stehende Graphik entstanden. Dabei wird die aktuelle Wechselstromleitung P53 mit ihren zukünftig zu erwartenden Eckwerten modellhaft verglichen. 

Zum Zeitpunkt ihrer Entstehung galten noch 3.600 Ampere bei Maximallast. Der zukünftige Verlauf mit 4.000 Ampere würde also noch etwas höher ausfallen. Aber bereits bei 3.600 Ampere kann der vom BfS empfohlene Anlagevorsorgewert nicht mehr eingehalten werden - d.h. sogar der bislang von uns geforderte 400 m-Mindestabstand stellt bereits ein faules Zugeständnis an den Trassenplaner dar. Aus diesem Grund werden wir auch keine Zugeständnisse < 400 m machen. 

Grenzwertdiskussion

Bei Grenzwertdiskussionen muss man grundsätzlich stets von der technischen Maximallast ausgehen. Aus Gründen der Anschaulichkeit wollen wir dennoch an dieser Stelle mit praxisorientierten Netzlastwerten die Stromstärkenzahl relativieren:

 

3.600 Ampere x 75% Netzlast = 2.700 Ampere 

4.000 Ampere x 70% Netzlast = 2.800 Ampere

 

Nach Auskunft des Übertragungsnetzbetreibers TenneT bewegt sich die Netzlast im Regelfall deutlich unter 80%, sogar unter 70%. Auf dieser Aussage beruhend kann also die obige Grafik mit 2.760 Ampere (Minimierungspotentiale) durchaus als gute Näherung für den Strahlungsverlauf der künftigen Juraleitung P53 herangezogen werden.  

 

Das ist für uns nach wie vor kein Grund von der Ursprungsforderung von 400m-Mindestabstand abzurücken, bestätigt doch die Studiengrafik diesen Abstandswert um den vom BfS empfohlenen Anlagevorsorgewert von 0,1 μT Magnetflussdichte am Wohnort der Bevölkerung einhalten zu können.