Die Vorsorge ist beim Stromnetzausbau nationalgesetzlich nicht geregelt, obwohl das EU-Recht die nationale Gesetzgebung bindet.
Folgende zielführende Aussagen finden sich in folgenden Originalzitaten aus einer Studie des ECOLOG-Institutes:
„Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung
Diskursanalyse zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen niederfrequenter Feldern“, (2013)
„Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung
Diskursanalyse zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen niederfrequenter Feldern“, (2013)
„Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung
Diskursanalyse zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen niederfrequenter Feldern“, (2013)
Auf dieser Grundlage fordern wir somit den Vorrang für das Vorsorgeprinzip in der Raumordnung vor anderen Planungsgrundsätzen wie Bündelungsgebot und Vorbelastungsgrundsatz.
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