Vorsorgeprinzip = bindendes EU-Recht

Das Vorsorgeprinzip definiert den Trassenkorridor - und zwar ausschließlich!

Die Vorsorge ist beim Stromnetzausbau nationalgesetzlich nicht geregelt, obwohl das EU-Recht die nationale Gesetzgebung bindet.

 

Folgende zielführende Aussagen finden sich in folgenden Originalzitaten aus einer Studie des ECOLOG-Institutes: 

Auf dieser Grundlage fordern wir somit den Vorrang für das Vorsorgeprinzip in der Raumordnung vor anderen Planungsgrundsätzen wie Bündelungsgebot und Vorbelastungsgrundsatz.