Lassen Sie sich nicht weismachen, "Wohnumfeldschutz" hätte nichts mit Gesundheit zu tun. Das mag für Regelungen in anderen Bundesländern gelten, jedoch nicht in Bayern.
In der nach dem Bayerischen Landesplanungsgesetz für die Begründung der Teilfort-schreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) fest vorgeschriebenen „zusammenfassenden Erklärung“ wird der Wohnumfeldschutz explizit mit dem zu priorisierenden Schutzgut Mensch „einschließlich menschlicher Gesundheit“ verknüpft.
Quellennachweis: Verknüpfung von Wohnumfeldschutz und menschliche Gesundheit in der nach BayLplG verpflichtend vorgeschriebenen "Zusammenfassenden Erklärung" zur Teilfortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsprogrammes (LEP), Seite 5.
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