Konsequente Einhaltung von 400 m bei Freileitung und 100 m bei Erdverkabelung zwischen Höchstspannungsleitung und Wohnbevölkerung. Gleiches Recht für alle - keine Ausnahmen gegen den Willen der Betroffenen.
Die beiden Schutzgüter MENSCH & NATUR dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Sicherstellung der im Landesentwicklungsprogramm (LEP) und Netzentwicklungsplan (NEP) zugesagten Ermessensspielräume in der Trassenplanung zu Gunsten der Wohnbevölkerung.
Kein Sankt-Florians-Prinzip – sondern gemeindeübergreifende Suche nach einem Leitungsverlauf der ALLEN Anwohnern der Region MINDESTENS den im bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) aufgeführten Sicherheitsabstände einräumt.
Wir fordern somit zum Schutze aller Anwohner der Region eine kreis- und gemeindeübergreifende prinzipielle Trassenplanung und damit die Abkehr von einer lediglich graduellen, lokal-abschnittsweisen Trassenoptimierung.
Der graduelle Ansatz führt lediglich zur expansiven Nutzung unnötiger Ausnahmetatbestände aufgrund schwierigen Geländeverlaufes und hoher Wohnraumdichte und führt das primäre Schutzziel des LEP ad absurdum.
BI-Allianz P53
c/o Markus Reuter
Zur Schwärz 19
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